ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VON HEARTBEAT MEMORIES GMBH
(Stand Juli 2022)
I. DEFINITIONEN
1. «Fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis der vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
2. «Fotograf» ist die mit der Fotografischen Arbeit beauftragte Heartbeat Memories GmbH, Fachstrasse 33, 8942 Oberrieden, Schweiz.
3. «Kunde» ist die Person, welche die Fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
4. «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde gemeinsam und «Partei» der Fotograf oder der Kunde je einzeln.
5. «Exemplar» ist jede Wiedergabe der Fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form, auf einem Datenträger oder Online, unter anderem auf Papier, Diapositiven, CD oder DVD, Computerfestplatten.
6. «Gutschein» ist eine Wertgutschrift auf die Produkte der Heartbeat Memories GmbH (Flyer-Gutschein, Werbegutschein), gültig in Verbindung mit dem Kauf einer Leistung der Heartbeat Memories GmbH.
7. «Geschenkgutschein» ist eine Wertgutschrift auf eine Leistung der Heartbeat Memories GmbH, welche im Voraus bereits vollständig bezahlt wurde.
II. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen «AGB» gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er beim Fotografen eine Fotografische Arbeit bestellt. Wenn der Kunde diese AGB nicht akzeptieren möchte, muss er eine Bestellung unterlassen.
III. LEISTUNG DES FOTOGRAFEN
1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel zu, wie zum Beispiel über Beleuchtung, Hintergründe und Bildkomposition.
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3. Die Fotoapparate und Materialien sowie sonstigen Geräte, die für die Fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen gestellt.
4. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung, und Ziffer VI dieser AGB unten, sichert der Fotograf zu, dass die notwendigen Zustimmungen für die vom Fotografen bestimmten Orte (Locations), Gegenstände und Personen eingeholt worden sind und keine Rechte Dritter bei der Fotografischen Abbildung und Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss Vereinbarung zwischen den Parteien und diesen AGB entgegenstehen.
5. Erfüllungsort ist im Spital oder entsprechend Vereinbarung zwischen den Parteien. Falls der Kunde den Fotografen bittet, ihm die Fotografische Arbeit oder Exemplare davon zuzusenden, so trägt der Kunde das Risiko des Transports. Falls der Kunde eine andere Location wünscht, trägt der Kunde das Risiko einer verspäteten Ankunft von Personen und/oder Equipment und allfällige weitere durch ein verspätetes Ankommen verursachte Mehrkosten, wie Verlängerung Aufenthalt oder erneute Anreise, infolge von Umständen, auf welche der Fotograf keinen Einfluss hat. Der Kunde schuldet dem Fotografen auch die vereinbarte Entschädigung, wenn die vereinbarte Fotografische Arbeit aus einem solchen Grund nicht geleistet werden kann.
6. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass pro weiterer angebrochener Stunde ausserhalb des gebuchten Paketrahmens ein Betrag in Höhe von CHF 100.00 verrechnet wird.
7. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotografische Arbeit, die Exemplare und sonstiges geliefertes Material im Eigentum des Fotografen.
8. Bei Neugeborenenfotoshootings ist eine einmalige Terminsverschiebung kostenfrei. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass für jede weitere Verschiebung des Fotoshootingtermins eine Umtriebsgebühr in Höhe von CHF 50.00 in Rechnung gestellt wird.
IV. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG DES FOTOGRAFEN
1. Der Fotograf haftet einschliesslich einer Mängelhaftung nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten, beigezogener Dritter und sonstiger Hilfspersonen.
2. Der Kunde hat eine allfällige Mängelrüge direkt nach dem Shooting bei der gemeinsamen Sichtung und Auswahl der Exemplare der Fotografischen Arbeit durch die Parteien geltend zu machen, anschliessend gilt die Fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Mängelrechte mehr geltend gemacht werden.
3. Sämtliche Haftung des Fotografen für Schäden oder Verzögerungen infolge von Umständen, auf welche der Fotograf keinen Einfluss hat, wird ausgeschlossen, unter anderem aber nicht abschliessend bei Nichtbeförderung oder Verzögerung des Transports
des Fotografen selbst, von Hilfspersonen oder von Equipment durch Fluggesellschaft oder bei anderem Transport, infolge Stau, Unfall, Unterbrechungen oder Verzögerungen durch Telekomdienstleister, Behördenentscheide, Streik oder Wetter.
V. URHEBERRECHTE UND VERWENDUNGSRECHTE
1. Die Urheberrechte an der Fotografischen Arbeit verbleiben immer beim Fotografen und werden nicht an den Kunden übertragen.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Fotografische Arbeit zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck zu verwenden. Bei jeder anderen Verwendung als zum vereinbarten Zweck ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäs SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu bezahlen.
3. Nur der Kunde ist berechtigt, die Fotografische Arbeit zu verwenden. Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der Fotografischen Arbeit einzuräumen.
4. Der Kunde hat bei einer Verwendung der Fotografischen Arbeit in Print- und Online-Magazinen, Zeitschriften, Büchern und Ausstellungen den Namen des Fotografen als Urheber in geeigneter Form zu erwähnen.
VI. PERSÖNLICHKEITSRECHTE UND SONSTIGE RECHTE DRITTER
1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der Fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, sichert der Kunde zu, dass diese Personen ihre Zustimmung zur Fotografischen Abbildung und Verwendung der Fotografischen Arbeit gemäss Vereinbarung zwischen den Parteien und diesen AGB gegeben haben.
2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der Fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, sichert der Kunde zu, dass keine Recht Dritter der Fotografischen Abbildung und
Verwendung davon gemäss Vereinbarung zwischen den Parteien und diesen AGB entgegenstehen.
3. Falls die in den beiden vorstehenden Ziffern vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, ist der Kunde verpflichtet, den Fotografen von jeglichen Ansprüchen Dritter, Schäden und Kosten (inklusive Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen.
VII. AUFSICHTSPFLICHT
1. Der Kunde verpflichtet sich während des Fotoshootings oder bei Neugeborenen- oder Babyfotoshootings - in etwaigen Stillpausen in Anwesenheit oder Abwesenheit des Fotografen vollumfänglich seiner Aufsichtspflicht gegenüber der Sicherheit seines Kindes/seiner Kinder nachzukommen.
2. Heartbeat Memories GmbH lehnt jegliche Haftung für Unfälle während eines Fotoshootings in Zusammenhang mit der Nichtbeaufsichtigung eines Kindes durch dessen gesetzliche Erziehungsberechtigte ab.
VIII. ARCHIVIERUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT
1. Die Fotografische Arbeit wird nach dem Shooting archiviert.
2. Die Fotografische Arbeit wird 1 Jahr nach dem Shooting-Termin gelöscht.
3. Der Kunde erklärt sich durch Tätigung einer Bestellung mit der Speicherung der Fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form, auf einem Datenträger oder Online, unter anderem auf Papier, Diapositiven, CD oder DVD und Computerfestplatten
für unter 2. genannten Zeitraum einverstanden.
IX. BESTELLUNGEN UND LIEFERFRISTEN
1. Die Lieferung des View-Links bei Neugeborenenfotoshootings erfolgt innerhalb von maximal 14 Arbeitstagen nach Zahlungseingang; die Lieferung der bearbeiteten Bilder erfolgt nach spätestens 14 Arbeitstagen nach Favoritenauswahl. Die Lieferung des View-Links bei Hochzeitsfotografie erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach Zahlungseingang; die Lieferung der bearbeiteten Bilder erfolgt nach spätestens 4 Wochen nach Favoritenauswahl. Ausnahme hiervon sind Betriebsferien von Heartbeat Memories GmbH. In diesem Fall verlängert sich die Lieferung um die Länge der Betriebsferien.
2. Bestellungen per E-Mail gelten als verbindlicher Vertragsschluss zwischen den Parteien.
3. Bestellungen per Telefon müssen schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
4. Gutscheine können per Telefon, schriftlich oder per E-Mail bestellt werden. Gutscheine sind erst gültig, wenn die Rechnung dafür bezahlt ist.
5. Vorbehältlich mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung wird die Bestellung von Fotoprodukten innerhalb von maximal 30 Arbeitstagen fertig gestellt, ausser Alben.
6. Der Fotograf gibt keine unbearbeiteten Exemplare ab. Der Kunde erhält nach jedem Shooting einen View-Link welcher mit dem Logo des Fotografen versehen ist. Dieser View-Link dient ausschliesslich für die Auswahl und Nachbestellung des Kunden. Mit dem View-Link kann der Kunde keine Exemplare drucken oder verwenden. Der Mindestbetrag für ein optimiertes Exemplar (betreffend Fotoshootings in der Klinik) mit voller Auflösung beträgt per Stand 1. Mai 2018 CHF 10.00. Der Mindestbetrag für ein optimiertes Exemplar (betreffend Fotoshootings ausserhalb der Klinik) mit voller Auflösung beträgt per Stand 1. Mai 2018 CHF 15.00 (Optimierung beinhaltet Licht, Kontrast & Farbeinstellung). Der Mindestbetrag für ein retouchiertes Exemplar beträgt per Stand 1. Mai 2018 CHF 35.00. Auf Wunsch des Kunden erhält dieser die Fotografische Arbeit zusätzlich zur Onlinegalerie auf CD, hier beträgt der Preis per Stand 1. Mai 2018 CHF 25.00.
7. Es gelten im Allgemeinen die auf der Homepage veröffentlichten bzw. in Form eines Flyers ausgehändigten Preise und Pakete.
X. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.
2. Wird eine Rechnung nicht innert der angegeben Frist bezahlt, erhält der Kunde eine Mahnung und es wird eine Mahngebühr von CHF 15.00 verrechnet.
3. Werbekunden sind verpflichtet, 50% des vereinbarten Honorars bereits nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Fotografen anzuzahlen. Der Fotograf beginnt erst mit der Projektarbeit, nachdem er die Offerte unterzeichnet zurückerhalten und 50% des
vereinbarten Honorars auf seinem Konto eingegangen sind. Tritt der Werbekunde nach Projektbeginn vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, sämtliche bereits aufgelaufenen Aufwendungen des Fotografen zu den üblichen Stundenansätzen und Kosten zu
bezahlen, sofern dieser Totalbetrag die bereits geleistete Anzahlung von 50% des vereinbarten Honorars überschreitet. Der Werbekunde hat im Rücktrittsfall keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleistete Anzahlung von 50% des vereinbarten Honorars.
XI. WIDERRUFSRECHT
1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
3. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
4. In der Klinikfotografie wird bei Widerruf des Auftrags 50% der Zahlung innerhalb genannter Frist fällig, wenn das Shooting bereits erfolgt ist.
XII. VERSAND
1. Der Versand von Fotoprodukten (ausser Leinwände der Grösse 60 x 80cm) erfolgt durch die Schweizerische Post. Versandspesen werden je nach Grösse des Auftrages verrechnet, mindestens zu CHF 5.00.
2. Leinwände der Grösse 60 x 80cm können nach vorheriger telefonischer Absprache der Parteien am Unternehmenssitz der Heartbeat Memories GmbH oder im Spital abgeholt werden, in welchem das Fotoshooting erfolgte. Die Parteien werden auf diesen Umstand bei der Bestellung vor Ort hingewiesen.
3. Jeder Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für beschädigte Post.
XIII. PORTFOLIOFOTOSHOOTING
1. Unter Portfoliofotoshooting verstehen sich fotografische Leistungen, die im Austausch gegen die jeweilige Leistung anderer Beteiligten versteht und die von allen am Fotoshooting beteiligten Parteien für Eigenwerbung genutzt werden dürfen.
2. Bei Portfoliofotoshootings ist jede Partei für ihre eigenen Kosten verantwortlich. Es können Kostenteilungen akzeptiert werden, allerdings muss eine solche Aufteilung vor dem Fotoshooting geklärt und schriftlich festgehalten werden.
3. Die Fotografin stellt allen Beteiligten die bearbeiteten Bilddateien im JPG Format elektronisch zur Verfügung.
4. Die Fotografin nimmt Rücksicht auf die Favoritenbilder der anderen Parteien, hat aber die alleinige Entscheidungskraft, welche Bilder tatsächlich ausgeliefert werden.
5. Die Auswahl der Parteien erfolgt durch eine Markierung der jeweiligen Favoriten auf der Kamera selbst oder per Onlinegalerie.
6. Die Fotografin bearbeitet mindestens 3 Bilder oder nach Vereinbarung und stellt diese den beteiligten Parteien ohne Kosten zur Verfügung.
7. Werden mehr Bilder von den anderen Parteien verlangt, sind diese zu den üblichen Preisen zu erwerben.
8. Die Fotografin ist bei jeder Veröffentlichung auf der entsprechenden Plattform direkt zu verlinken (Instagram, Facebook etc.) Die Fotografin behält sich rechtliche Schritte bei Nichtbeachten vor.
9. Die Fotos dürfen weder von den anderen Dienstleistern noch von Dritten bearbeitet werden (ausser dies ist vor der Arbeit schriftlich festgehalten und von der Fotografin bewilligt). Bearbeiten heisst: es dürfen keine Filter überlagert werden, die Bildschnitte sind, soweit es die Plattform erlaubt, beizubehalten, es darf nicht von Farbe auf schwarzweiss umgewandelt werden sowie sonstige Veränderungen am Bild vorgenommen werden. Zuwiderhandlungen ziehen eine Schadenersatzforderung des Fotografen mit sich.
10. Es gibt kein Recht auf Durchführung eines Termins. Die Fotografin behält sich vor, den Termin abzusagen und ist nicht verpflichtet, einen Ersatztermin zu stellen.
11. Bei einer Portfolioarbeit übertragen alle Parteien den jeweils anderen beteiligten Parteien das einfache sowie gewerbliche Nutzungsrecht an den Bildern. Alle beteiligten sind einverstanden, dass die Bilder für Eigenwerbung sowie Nutzung on- und offline eingesetzt werden.
12. Die Parteien versichern gegenüber der Fotografin, dass – insbesondere bei Hochzeiten – das Einverständnis zur Veröffentlichung bei allen Anwesenden eingeholt wurde.
13. Zieht eine Partei das Veröffentlichungsrecht zurück, so sind der Fotografin von dieser Partei die Kosten des Shootings (Fotografische Arbeit inkl. Bearbeitung der entsprechenden Anzahl Bilder), inkl. bereits erfolgter Auslagen im Zusammenhang mit diesen Bildern zu erstatten.
14. Bei Portfoliofotoshootings mit Babys oder Kindern reicht die Einholung der Einverständniserklärung eines der beiden Erziehungsberechtigten. Sofern die andere erziehungsberechtigte Person nicht einverstanden ist, so haben dies die Eltern untereinander zu klären. Sollte das Einverständnis durch Uneinigkeit der Erziehungsberechtigten im Nachhinein zurückgezogen werden, so tritt Punkt 12 dieses Artikels in Kraft.
XIV. GUTSCHEINE
1. Pro Baby/Familie/Person/Haushalt ist lediglich ein Gutschein einlösbar.
2. Gutscheine sind ausschliesslich in Verbindung mit dem Kauf einer Fotografischen Leistung des Fotografen einlösbar.
2. Gutscheine sind lediglich auf Heartbeat-Produkte, nicht jedoch auf die Fotografische Leistung (Fotoshootings) selbst einlösbar.
3. Gutscheine können nicht ausbezahlt oder kumuliert werden.
4. Gutscheine können bei Geschäftsschliessung nicht eingefordert werden.
5. Der Gutschein kann nur eingelöst werden, sofern rechtzeitig ein Termin vereinbart werden konnte, dies insbesondere im Bereich Neugeborenenfotografie.
6. Der Gutscheininhaber hat keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung, sofern eine Terminsvergabe im zeitlichen Rahmen eines Neugeborenenfotoshootings/Schwangerschaftsfotoshootings nicht möglich ist.
7. Der Gutschein ist vor der Lieferung der Leistung in physischer Form einzureichen.
XV. GESCHENKGUTSCHEINE
1. Geschenkgutscheine sind erst nach vorheriger vollständiger Bezahlung einlösbar.
2. Geschenkgutscheine sind einlösbar auf das im Geschenkgutschein genannte Produkt.
3. Gutscheine können nicht ausbezahlt oder kumuliert werden.
4. Geschenkgutscheine können nur bei rechtzeitiger Terminsvereinbarung eingelöst werden, dies insbesondere im Bereich Neugeborenenfotografie.
5. Geschenkgutscheine können für die Bereiche Neugeborenenfotografie, Schwangerschaftsfotografie, Paarfotografie oder Familienfotografie eingelöst werden.
6. Der Gutscheininhaber hat Anspruch auf eine Ersatzleistung in Form eines anderen Fotoshootings mit selbigem Gutscheinwert, sofern eine Terminsvereinbarung im zeitlichen Rahmen eines Neugeborenenfotoshootings/Schwangerschaftsfotoshootings nicht möglich war.
7. Der Gutschein ist vor der Lieferung der Leistung in physischer Form einzureichen.
XVI. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles Schweizerisches Recht anwendbar.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist bei den ordentlichen Gerichten am Geschäftssitz des Fotografen. Der Fotograf ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu belangen.
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